Was Investoren über Amazons Problem in Europa wissen müssen
Wenn man in einer Branche groß und erfolgreich genug ist, genießt man zwar viele Vorteile, aber der Erfolg bringt auch viele Probleme mit sich. Die Dominanz von Amazon.com (NASDAQ:AMZN) (FRA:AMZ) über den Buchmarkt hat das Unternehmen zu einer Zielscheibe für Aufsichtsbehörden gemacht. Dabei ist die Europäische Kommission die neuste Instanz, die sich Amazons Geschäftspraktiken genauer anschaut.
Die Kommission überprüft den Verkaufsgiganten offiziell aufgrund von kartellrechtlichen Vorwürfen in Zusammenhang mit seinen elektronischen Büchern (E-Books) und will sich dabei die spezifischen Bestimmungen in den Verträgen zwischen dem Unternehmen und Verlagen ansehen.
Eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission erklärt diese Bestimmungen folgendermaßen: „Nach diesen Klauseln müssen Verlage Amazon informieren, wenn sie dessen Wettbewerbern günstigere oder andere Konditionen bieten, und Amazon vergleichbare Konditionen einräumen oder auf andere Weise sicherstellen, dass Amazon mindestens ebenso gute Konditionen erhält.“
Im Grunde genommen wird der Verkaufsriese beschuldigt, seine Größe und seine Marktdominanz zu nutzen, um von seinen Verkäufern bessere Bedingungen einzufordern.
Was wird untersucht?
Eine Untersuchung wird entscheiden, ob das Unternehmen gegen bestehendes europäisches Kartellrecht verstößt und Verleger dazu bringt, Bedingungen zuzustimmen, die es Konkurrenten schwer bis hin zu unmöglich machen, ihren Geschäften nachzugehen. Die Europäische Kommission hat in ihrer Pressemitteilung erklärt, wie es diese Entscheidung treffen wird. Die Untersuchungen werden sich auf bestimmte Bestimmungen konzentrieren, die potentiell gesetzeswidrig sind:
Die Kommission hat Bedenken, dass solche Klauseln es anderen E-Book-Händlern erschweren könnten, sich durch die Entwicklung neuer und innovativer Produkte und Dienste im Wettbewerb mit Amazon zu behaupten. Die Kommission wird prüfen, ob solche Klauseln möglicherweise den Wettbewerb zwischen verschiedenen E-Book-Händlern beschränken und für die Verbraucher eine geringere Auswahl zur Folge haben.
Der Kommission liegt viel daran, klar zu machen, dass dieser Untersuchung keine Annahme von Schuld zugrunde liegt.
„Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut, mit dem es den Verbrauchern, auch bei E-Books, umfassende Dienstleistungen bietet“, sagt die für Wettbewerbspolitik verantwortliche EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Unsere Untersuchung stellt dies keineswegs in Frage. Allerdings ist es meine Aufgabe sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere EâBook-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten. Unsere Untersuchung wird zeigen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind.“
Worauf wird die Untersuchung achten?
Anfänglich wird sich die Europäische Kommission auf die beiden größten Märkte für E-Bücher konzentrieren – den für englische und deutsche Titel. Die Untersuchung wird darauf abzielen, herauszufinden, ob das Unternehmen seine dominante Marktstellung genutzt hat, um das Geschäft von Anbietern und/oder Händlern zu beschränken. Genau genommen geht es laut der Pressemitteilung darum, auf Bestimmungen zu schauen, die Amazon vor dem Wettkampf mit anderen E-Book-Distributoren schützen. Dazu gehören Bestimmungen, wie das Recht, darüber informiert zu werden, sollten vorteilhaftere oder alternative Bestimmungen an Konkurrenten geboten werden und das Recht auf Bedingungen, die mindestens genauso gut sind wie die, die der Konkurrenz angeboten werden.
Die Kommission wird sich darauf konzentrieren, ob diese Praktiken – sollten sie stattgefunden haben – den Wettkampf verzerrt und Konsumenten geschadet haben.
Was könnte Amazon passieren?
Die Verfahren haben ein offenes Ende und die Europäische Kommission hat keine legale Frist, um den Fall abzuschließen. „Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Komplexität der Sache, dem Umfang der Kooperation des betreffenden Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte“, heißt es in der Pressemitteilung.
Es ist möglich, dass beide Seiten sich einigen, aber sollte dem nicht so sein und Amazon Kartellrechtsverletzungen schuldig befunden werden, könnten die Strafen enorm sein. Die New York Times meint dazu:
Wenn eine offizielle Anzeige oder ein Einspruch gegen Amazon vorgebracht werden und Amazon es nicht schafft, diese zu entkräften, könnten für das Unternehmen Strafen in Höhe von 10 % seiner jüngsten globalen Verkäufe entstehen.
Amazon hat in einem Statement alle Schuld von sich gewiesen. Das Unternehmen betont, es sei sich sicher, dass seine Vereinbarungen mit Verlagen legal und im besten Interesse der Leser seien. Es hat auch angekündigt, voll zu kooperieren.
Es ist wahrscheinlich, dass Amazon – das außerdem mitten in einem Steuerkampf mit der EU steckt – einen Deal erreichen wird. Das Unternehmen hat seinen zwar Kampfeswillen gezeigt, aber in der Vergangenheit auch widerwillig Vereinbarungen zugestimmt wie beispielsweise in Fällen in den USA, in denen es um Verkaufssteuern ging. In diesem Fall wird das Unternehmen wahrscheinlich das Gleiche tun.
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The Motley Fool empfiehlt und besitzt Aktien von Amazon.com und Apple.
Dieser Artikel wurde von Daniel B. Kline auf Englisch verfasst und am 15.6.2015 auf Fool.com veröffentlicht. Er wurde übersetzt, damit unsere deutschen Leser an der Diskussion teilnehmen können.