Snap konnte letztes Jahr gerade so seine Cloud-Verpfichtungen stemmen

Snap (WKN:A2DLMS) mag 2017 stark abgeschlossen haben, aber der Mutterkonzern von Snapchat ist noch nicht ganz aus dem Schneider. Das Unternehmen befindet sich nach wie vor in einer Krise, was die neu gestaltete Oberfläche betrifft, während es gleichzeitig versucht, das Anzeigengeschäft zu skalieren und die Kosten im Griff zu behalten. Snap hat an einigen dieser Fronten unbestreitbare Fortschritte gemacht, aber Investoren sollten sich vor Augen halten, dass Snap beträchtliche Ausgabenverpflichtungen gegenüber seinen beiden primären Anbietern von Cloud-Infrastrukturen eingegangen ist: Alphabet (WKN:A14Y6F) und Amazon (WKN:806966).
Das Unternehmen konnte diese Ausgabenverpflichtungen im vergangenen Jahr erfüllen, allerdings nur gerade so.
Eine Frage der Verpflichtung
Diese Ausgabenverpflichtungen werden in den kommenden Jahren stark ausgeweitet. Jede Vereinbarung ist anders strukturiert. Snap hat sich dazu verpflichtet, 400 Millionen US-Dollar pro Jahr für Google Cloud, den primären Hosting-Provider, auszugeben, wobei die Ausgabenverpflichtungen bei Amazon Web Services (AWS) immer größer werden. Hier mal die Zahlen aufgeschlüsselt:
| Jahr | Google Cloud (alle Zahlen in Millionen) | AWS | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2017 | 400 Millionen | 50 Millionen | 450 Millionen |
| 2018 | 400 | 125 | 525 |
| 2019 | 400 | 200 | 600 |
| 2020 | 400 | 275 | 675 |
| 2021 | 400 | 350 | 750 |
| Gesamt | 2 Milliarden | 1 Milliarde | 3 Milliarden |
Quelle: SEC.
Und hier die Zahlen, die belegen, wie viel Snap für die gesamten Hosting-Kosten im Jahr 2017 ausgegeben hat:
| Quartal | Hosting-Kosten |
|---|---|
| Q1 | 99 Millionen |
| Q2 | 106 Millionen |
| Q3 | 121 Millionen |
| Q4 | 131 Millionen |
| Gesamt | 457 Millionen |
Quelle: Snap.
Die Vereinbarung mit Google ermöglicht es Snap, bis zu 15 % der Verpflichtung für jedes der ersten vier Jahre auf ein Folgejahr zu verschieben. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Ausgaben, die über die Mittelbindung hinausgehen, auf die folgenden Jahre übertragen wurden. In seinem 10-K-Bericht stellt Snap fest, dass seine gesamte Hosting-Verpflichtung für 2018 518,8 Millionen Dollar beträgt, etwa 7 Millionen Dollar weniger als die 525 Millionen Dollar, die vertraglich verpflichtet sind.
Jetzt aber kommt erst das für Anleger wirklich wichtige:
„Wenn wir die Mindestabnahmeverpflichtung in einem Jahr nicht einhalten, müssen wir die Differenz bezahlen.“
Die Überarbeitung des Snapchat-Designs wird in diesem Quartal für alle Benutzer kommen, so dass es offensichtlich noch verfrüht ist, die Bemühung als Gesamterfolg oder Misserfolg zu bezeichnen, selbst wenn die Kritik der Benutzer zunimmt.
Da Hosting-Kosten variable Kosten sind und mit der Nutzung korreliert sind, sollten Investoren ein Worst-Case-Szenario in Betracht ziehen, um die mit diesen Engagements verbundenen Risiken einzuschätzen. Wenn die Nutzung der App als Folge des Redesigns abnimmt, muss Snap immer noch diese Ausgaben bedienen und würde theoretisch für praktisch für keine Leistung bezahlen, wenn die Nutzung sinkt. „Wenn wir die Mindestabnahmeverpflichtung während eines Jahres nicht einhalten, müssen wir die Differenz bezahlen“, schreibt Snap in seinem 10-K. Bei AWS gilt, dass Snap die bezahlte Differenz als Gutschrift für zukünftige AWS-Käufe verwenden kann, wird aber nicht für die Erfüllung zukünftiger Mindestabnahmeverpflichtungen angerechnet.
Das Unternehmen hat wie gesagt ein wenig Flexibilität — 60 Millionen Dollar für 2017 bis 2020 –, und damit könnte man wahrscheinlich mit einem bescheidenen und vorübergehenden Rückgang der Nutzung umgehen. Ein deutlicher und anhaltender Rückgang könnte jedoch katastrophal für die Bilanz von Snap sein.
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Dieser Artikel von Adam Levy erschien am 21.2.18 auf Fool.com. Er wurde übersetzt, damit unsere deutschen Leser an der Diskussion teilnehmen können.