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ETF-Steueralbtraum ab 2018: Das kommt auf uns zu

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Foto: Getty Images

Der deutsche Staat liebt komplizierte Steuergesetze. Damit ist er zwar nicht allein auf der Welt, allerdings ist das ein schwacher Trost.

Nach glücklichen Jahren mit der einfachen Abgeltungssteuer, wird für Anleger ab 2018 einiges anders. Schon ab Januar nächsten Jahres drohen ETF- und Fonds-Anlegern neue Steuerkopfschmerzen. Hier erfährst du das Wichtigste.

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Das wird sich für Fonds ändern

Ein großes Ziel der neuen Regeln ist es, ausländische und inländische Fonds endlich gleichzustellen. Dabei sollten Anleger verstehen, dass ETF letztendlich auch nur ganz normale Fonds sind, sowohl klassische Fonds als auch ETFs sind fast immer sogenannte UCITS und werden somit steuerlich exakt gleich behandelt.

Als Anleger ist natürlich die Mehrarbeit die Vermögensverwalter zukünftig haben kein Grund zur Panik, der Vollständigkeit halber sollten aber auch die Änderungen auf Fondsebene erwähnt werden. Hier gilt in Zukunft für deutsche Publikumsfonds, dass deutsche Dividenden und deutsche Immobilienerträge künftig mit auf Fondsebene mit 15 % besteuert werden. Bisher fielen in Deutschland auf Fondsebene keine Steuern an. Interessant ist, dass Veräußerungsgewinne im Gegensatz zu den USA weiterhin unversteuert bleiben, vielleicht da man sonst mit der Gleichbehandlung durcheinander käme.

Um die neue Steuer auf Fondsebene auszugleichen werden künftig für alle Fonds, auch ausländische, Teilfreistellungen auf die Kapitalertragsteuer gewährt. Bei Aktienfonds werden 30 % der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne freigestellt, bei Mischfonds sind es 15 % und bei offenen Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % falls sie schwerpunktmäßig im Ausland investieren.

Die Freistellung klingt zwar umständlich, könnte aber sehr wohl durch die Depotbanken abgewickelt werden und somit keine wirkliche Mehrarbeit machen. Außerdem dürfte die lästige Angabe der Thesaurierungsbeträge, die bisher auch sehr viele ETFs betrifft, ab 2018 wegfallen. Bevor du dich aber zu früh freust, musst du dich noch mit der Vorabpauschale auseinandersetzen.

Ein Monster namens Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist so kompliziert, dass sie sich mit allen Details nur schwer in ein paar Absätzen erklären lasst. Die wichtigsten Eckpunkte kann man aber trotzdem schnell verstehen.

Der Fiskus wird ab 2018 deutlich ungeduldiger. Deshalb werden Fondserträge ab Januar besteuert, bevor sie überhaupt realisiert werden. Dafür wird zu Beginn des Kalenderjahres der Rücknahmepreis des Fonds festgehalten und mit dem sogenannten Basiszinssatz, der sich generell an dem aktuellen Zinsumfeld orientiert, multipliziert. Ausschüttungen und die neu eingeführten Freistellungen werden ebenfalls berücksichtigt.

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Der deutsche Fondsverband hat dazu, beispielhaft für einen Aktienfonds, folgende Formel für die Berechnung des Basisertrags veröffentlicht:

Basisertrag = 70% des jährl. Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z.B. 01.01.2018)

So berechnet man die Vorabpauschale:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres

Wie der Name bereits verrät, muss die Vorabpauschale tatsächlich bereits im Voraus versteuert werden, auch wenn man seine Fondsanteile jahrzehntelang behält und nicht veräußert. Da man bereits bezahlte Steuern zwar am Ende von der zu zahlenden Abgeltungssteuer abziehen kann, ergibt sich in der Summe kein wirklicher Nachteil, aber ewig im Voraus schon Steuern zu zahlen ist trotzdem unschön.

Was du dagegen tun kannst

Letztendlich bleiben frustrierten Anlegern nun zwei Alternativen.

Sie können entweder die neuen Regeln akzeptieren und müssen sich bewusst sein, dass dann vor allem beim langfristigen Sparen mit thesaurierenden Fonds einiges an Steuern schon vorab auf sie zukommt.

Alternativ können sie anfangen ihr Portfolio mehr auf Einzeltitel auszurichten. Diese bleiben nämlich von den Änderungen verschont und sind somit ab 2018 die deutlich unkompliziertere Alternative.

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Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde übersehen, darauf hinzuweisen, dass die Vorabpauschale besteuert wird und nicht der zu zahlenden Steuersumme entspricht. The Motley Fool bedauert die missverständliche Formulierung.



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