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Bald beginnt die Dividendensaison in Deutschland: Drei Dinge, die man über diese Art der Gewinnbeteiligung aber wissen sollte!

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Foto: Getty Images

Die meisten freuen sich auf den Frühling, weil die Tage wieder länger werden und die Temperaturen zu steigen beginnen. Viele Investoren warten aber noch aus einem anderen Grund auf diese schöne Jahreszeit. Denn traditionell wird hierzulande von April bis Juni von den meisten deutschen Aktiengesellschaften die jährliche Gewinnausschüttung an die Anteilseigner überwiesen.

Und hier geht es nicht um Peanuts, sondern um sehr viel mehr Geld. Alleine die 30 DAX-Konzerne haben im letzten Jahr insgesamt 36,5 Mrd. Euro Dividende an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Es ist also durchaus verständlich, dass so viele Anleger diesem Geldregen unruhig entgegenfiebern.

Aber gerade Neueinsteiger, die vielleicht zum ersten Mal in den Genuss einer Dividendenzahlung kommen, sollten sich zuvor über ein paar Dinge informieren, die mit dieser Art der Gewinnausschüttung in Zusammenhang stehen. In diesem Artikel geht es deshalb um drei Punkte, über die man als Anleger Bescheid wissen sollte, bevor man seine erste Dividende überwiesen bekommt.

1. Der Dividendenabschlag

Der Dividendenabschlag ist ein Umstand, den man unbedingt bei einer Investition in Dividendenaktien beachten bzw. kennen sollte. Wem ist nicht schon einmal der Gedanke gekommen, eine Aktie kurz vor der Dividendenzahlung zu kaufen, die Dividende zu kassieren und dann die Aktie schnell wieder abzustoßen. Doch so einfach ist es natürlich nicht.

Da die Dividende ja in der Regel vom Gewinn eines Unternehmens bezahlt und dadurch sozusagen ein Teil des Firmenvermögens an die Aktionäre verteilt wird, hat dies zur Folge, dass sich der Firmenwert im Moment der Ausschüttung genau um diesen Betrag verringert. Für die Aktie des betreffenden Konzerns bedeutet dies, dass an diesem Tag (dem sogenannten Ex-Dividendendatum) ein Abschlag vom Kurs genau in der Höhe der Dividendenzahlung vorgenommen wird.

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Und dies sollte jedem klar sein, denn da die Aktien jetzt also „ex Dividende“ gehandelt werden, ist es für den Investor erst einmal ein Nullsummenspiel. Dadurch hat sich nämlich der Kurs seiner Aktien genau um den Betrag reduziert, den er gerade als Dividende auf sein Konto überwiesen bekam. Diesen Aspekt sollte man also kennen, damit es bei den Dividendenzahlungen nicht etwa zu Missverständnissen kommt.

2. Die Dividende könnte geringer ausfallen als gedacht

Auch dies ist ein wichtiger Punkt, den man in Bezug auf die Dividende verinnerlichen sollte. Denn während beispielsweise die Höhe von Zinszahlungen vorher festgelegt wird, sind die Dividendenzahlungen eines Unternehmens in keiner Weise garantiert. In aller Regel zahlen die Konzerne ihre Ausschüttungen aber jedes Jahr pünktlich an ihre Investoren aus.

Aber warum sollte es überhaupt zu Unregelmäßigkeiten bei den Dividendenzahlungen kommen? Darüber bekommt man Klarheit, wenn man sich vor Augen hält, was eine Dividende überhaupt ist. Sie ist nämlich nichts anderes als der Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der als Ausschüttung für die Aktionäre bestimmt ist.

Gerät ein Unternehmen also eventuell einmal in Schwierigkeiten und erwirtschaftet in einem Jahr etwas weniger, oder konnte im schlimmsten Fall gar keinen Gewinn erzielen, ist es natürlich durchaus möglich, dass die Dividende gekürzt oder etwa ganz gestrichen wird. Man erhält dann unter Umständen nicht nur etwas weniger Ausschüttung, sondern geht als Aktionär sogar gänzlich leer aus.

3. Es kann zu einer Doppelbesteuerung kommen

Dieser Aspekt ist für Investoren durchaus sehr unerfreulich. Dass in Deutschland Steuern auf Kapitalerträge anfallen, dürfte ja hinlänglich bekannt sein. Aber als ein Dividendeninvestor, der zum Beispiel auch internationale Werte im Depot hat, könnte man schnell mit dem Thema „Doppelbesteuerung“ konfrontiert werden.

Es wird nämlich von vielen Ländern eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen erhoben, die, wie es der Name vermuten lässt, direkt an der Quelle einbehalten wird. Doch die Quellensteuern anderer Länder sind hierzulande nur bis zu 15 % auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar.

Sollte die ausländische Quellensteuer aber höher ausfallen und wie beispielsweise in Frankreich 30 % betragen, dann bleibt man auf der Differenz leider sitzen. Sich einen Teil der Quellensteuer von den einzelnen Ländern zurückzuholen, ist zwar möglich, lohnt sich aber meist nur bei größeren Beträgen. Denn die Finanzinstitute erheben dafür teilweise doch recht hohe Gebühren. Und sich um alles alleine zu kümmern kann mitunter sehr aufwendig werden.

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