Wirecard-Aktie: Sind diese Entwicklungen der Anfang vom Ende?
Viele Wirecard (WKN: 747206)-Aktionäre sind in diesen Tagen nur noch enttäuscht. Eine zweite Sonderprüfung durch KPMG sollte den großen Befreiungsschlag bringen, bewirkte jedoch genau das Gegenteil. Es herrscht weiterhin keine Klarheit darüber, ob die Vorwürfe der „Financial Times“ und vieler Shortseller, die bereits seit 2016 gegen die Aktie setzten, nicht doch berechtigt waren.
Wachstum als falsche Priorität
Nach heutigem Stand wissen wir nun, dass die Berichte der Jahre 2016 bis 2018 so hätten nicht attestiert werden dürfen. Grund sind Wirecards viele Drittpartner, die in Ländern agieren, in denen der Zahlungsdienstleister selbst keine Lizenz besitzt. Wahrscheinlich lag der Fehler des Wirecard-Vorstands darin, einfach zu viel auf einmal und unter allen Bedingungen und Umständen stark wachsen zu wollen. Ein bisschen erinnert dies an Josef Ackermann und die Deutsche Bank (WKN: 514000)-Aktie vor der Finanzkrise 2008.
Im Nachhinein lässt sich sagen, dass Solidität und Seriosität immer vor einer schnellen Expansion stehen sollten. Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften und dafür langsamer wachsen, sind am Ende die Gewinner, nicht jene, die möglichst schnell nach vorn jagen und dann wieder einbrechen.
Was wusste Ernst&Young?
Doch nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und alle Umstrukturierungsmaßnahmen können das Geschehene nicht korrigieren. Jetzt scheinen die Probleme und Klagewellen erst zu beginnen. Die große Suche nach dem Schuldigen hat begonnen. So kommt in diesen Tagen Wirecards Wirtschaftsprüfer Ernst&Young in Bedrängnis.
Für manche Anwälte ist ganz klar: Der Wirtschaftsprüfer hätte die vergangenen Abschlüsse nicht vollkommen kritikfrei bestätigen dürfen. Investoren fühlen sich jetzt getäuscht und bereiten Klagen vor. Der KPMG-Bericht liefert ihrer Meinung nach genügend Beweise für ein Fehlverhalten. So konnte KPMG weder die Höhe noch die Existenz der Umsätze aus dem Drittpartnergeschäft bestätigen und stellte deshalb ein Untersuchungshemmnis fest.
Aber wie konnte Ernst&Young die Zahlen ohne jeden Kommentar bestätigen? In der Vergangenheit gab es bei vielen Prüfungsgesellschaften (auch KPMG) schon ähnliche Fälle (siehe Steinhoff (WKN: A14XB9), FlowTex oder die südafrikanische Genossenschaftsbank VBS), bei denen man sich die gleiche Frage stellen muss. Da Prüfungsgesellschaften gerade mit großen Konzernen viel Geld verdienen, scheinen sie genau dann weniger kritisch zu sein. In den wenigsten Fällen können sie am Ende haftbar gemacht werden, können ihr Honor behalten und sind am Ende am wenigsten betroffen.
Bei Wirecard wurden als zweites Beispiel sogenannte „Escrow Accounts“ als Zahlungsmittel bilanziert, die im Nachhinein als „sonstige Vermögensgegenstände“ hätten ausgewiesen werden müssen. Wirecard verbuchte also wahrscheinlich mehr Liquidität, als tatsächlich vorhanden war. Die KPMG-Prüfer waren in diesem Fall sehr gründlich und forderten bei den Drittpartnern Bankbelege als Beweis an, die diese jedoch nicht übermittelten. Haben diese Belege auch schon bei der Ernst&Young-Prüfung gefehlt, hätten die Abschlüsse so nicht attestiert werden dürfen.
Es droht eine Klagewelle
Wirecard hat unterdessen vor wenigen Wochen das Prüfmandat wieder neu ausgeschrieben, obwohl es erst im vergangenen Jahr vergeben wurde. Grund sind wahrscheinlich genau die Ungereimtheiten, die die KPMG-Prüfung aufgedeckt hat.
Die nun folgende Klagewelle wird nicht zu mehr Vertrauen und Beruhigung bei der Wirecard-Aktie führen. Auch gegen den Konzern selbst werden erste Klagen eingereicht. Dazu Rechtsanwalt Weiss von der Kanzlei Tilp: „Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei.“
Fazit
Wirecard hat die Unklarheiten der Jahre 2016 bis 2018 bis heute nicht ausräumen können. Sie haben sich sogar verschärft. Das Unternehmen hat viele gute Maßnahmen für die Zukunft eingeleitet. Sie führen aber nicht zur Aufklärung der Vergangenheit. Darauf sollte Wirecard seinen Fokus legen.
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Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.