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Investieren für den Ruhestand: Hast du die 4-%-Regel falsch verstanden & angewendet?

Älteres Paar beim Strandurlaub reich
Foto: Getty Images

Wenn du für den Ruhestand investierst, hast du bestimmt schon einmal von der sogenannten 4-%-Regel gehört, oder? Hierbei handelt es sich um eine Formel, die eine maximale Entnahmerate unter Berücksichtigung von gleichzeitiger maximaler Sicherheit definiert. Ein solcher Kompromiss ist dabei regelmäßig eine Entnahmerate von 4 % gewesen. Zumindest in der Theorie und im historischen Back-Check.

Grundlage für diese Formel ist jedoch ein Aktien-Anleihen-Portfolio im Verhältnis von 60 zu 40 gewesen. Genauso wie eine Ruhestandszeit von 30 Jahren. Und, wie gesagt: Historisch gesehen hätte man mit der Anwendung dieser Formel nicht ein einziges Mal auf dem Trockenen gesessen im Rahmen des Ruhestands. Ja, sogar unter Anpassung der jährlichen Inflation.

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Jetzt gibt es jedoch ein Artikel, der besagt: Möglicherweise verwenden wir alle die 4-%-Regel falsch. Sogar der Erfinder der besagten Regel hat sich dahin gehend geäußert, dass eigentlich sogar ganz andere Entnahmeraten möglich sind. Schauen wir im Folgenden daher einmal, was du als Foolisher Ruheständler jetzt wissen solltest.

Die 4-%-Regel: Eigentlich stets andere Werte …?

Die 4-%-Regel ist mit einem Namen eng verbunden: Bill Bengen. Hierbei handelt es sich um einen US-amerikanischen Finanzberater, der die Regel zumindest erstmalig publik gemacht hat, indem er im Jahre 1994 einen Artikel über diese Ruhestandsregel verfasst hat. Seitdem gilt die Regel als Orientierungshilfe für viele Ruheständler.

Wie Bengen jetzt jedoch im Rahmen eines Telefoninterviews mit dem US-Magazin Marketwatch verdeutlicht hat, ist die 4-%-Regel eigentlich eine Orientierungshilfe für das Worst-Case-Szenario. Das heißt: Eine Entnahmerate von lediglich 4 % ist der konservativste Fall, in dem ein Ruhestandsportfolio über einen Zeitraum von 30 Jahren hält. Beispielsweise, wenn es zum Anfang des Ruhestandes eine erhebliche marktbreite Korrektur gegeben hätte.

Historisch gesehen seien sogar bedeutend höhere Entnahmeraten sicher gewesen. In durchschnittlichen Börsenzeiten läge der Schnitt sogar bei 7 % pro Jahr, die man entnehmen könnte. Wenn die Börsenzeiten besonders gut in Anbetracht des Zinsumfeldes und der Renditeaussichten gewesen sind, habe es teilweise sogar schon Zeiten gegeben, indenen eine Entnahmerate von 13 % funktioniert hätte. Heute würde Bengen jedenfalls 4,5 % pro Jahr entnehmen. Ein in seinen Augen eher pessimistischer Wert, der jedoch deutlich über den 4 % liegt. Möglicherweise sollten sich auch Foolishe Investoren etwas umorientieren.

Eine Orientierungshilfe, mehr nicht …

Was du als angehender Ruheständler jedoch auch bedenken solltest: Die 4-%-Regel ist stets nur eine Orientierungshilfe gewesen. Sowie ein Indikator für historische Sicherheit in einem Back-Check. Das kann auch dir bei deiner Ruhestandsplanung helfen. Allerdings bezweifle ich, dass du über eine Voraussetzung verfügen wirst: Nämlich ein Portfolio von 60 zu 40, was den Aktien- und Anleihen-Mix angeht. Das könnte die Werte bereits verändern.

Das wiederum zeigt: Auch du als Foolisher Investor solltest versuchen, deinen Weg zu gehen. Die 4 % können eine Orientierungshilfe bieten. Möglicherweise möchtest du jedoch noch konservativer vorgehen. Oder vielleicht benötigst du auch höhere Entnahmeraten und hast dein Portfolio insgesamt auf höhere Renditen ausgerichtet.

Um schlechten Zeiten vorzubeugen, kann es außerdem ratsam sein, in besseren einen größeren Teil zu verkaufen und etwas Cash zu halten. So verhindert man möglicherweise, dass man als Ruheständler einen zu großen Anteil seines Portfolios verkaufen muss in einer eher durchwachsenen Börsenphase.

Die 4-%-Regel: Spannende Erkenntnis!

Trotzdem finde ich es bemerkenswert, dass die 4-%-Regel häufig falsch aufgefasst worden ist. Wie gesagt: Es handelt sich eigentlich um eine Regel, die ein Worst-Case-Szenario abbildet. Historisch gesehen wären auch höhere Entnahmeraten sicher gewesen. Eine Erkenntnis, die Foolishe Investoren definitiv im Hinterkopf haben sollten, wenn es um die Planung des eigenen Ruhestands geht.

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