Dividenden aus dem Ausland: Oft hoch, aber auch oft sehr kompliziert

Für die meisten Dividendenjäger ist es eine altbekannte Thematik. Aktiengesellschaften aus dem Ausland locken Anleger oftmals mit deutlich höheren Dividendenrenditen als deutsche Aktien. Doch beim Blick auf die Dividendenabrechnung folgt dann nicht selten ein böses Erwachen.
Der Grund: Die Gewinnausschüttung wurde doppelt besteuert (sowohl vom Ausland als auch von Deutschland). Deshalb bleibt dir unter dem Strich eine unerwartet geringe Nettodividende. Warum das so ist und wie du als Anleger am besten mit diesem Problem umgehst, will ich dir in diesem Beitrag verraten.
Warum besteht das Problem der Doppelbesteuerung?
Bestimmt hast du dich schon mal gefragt, warum Dividenden eigentlich doppelt besteuert werden. Deutschland hat schließlich mit Dutzenden anderen Ländern in Europa und der Welt Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Eine sehr berechtigte Frage, die in der Praxis leider nicht so einfach zu beantworten ist.
Die Doppelbesteuerungsabkommen sollen zwar verhindern, dass deine Dividenden gleich von zwei Staaten besteuert werden, also an der Quelle im Ausland und im Wohnsitzland Deutschland. Aber sie sind eben nicht mehr als ein rechtliches Grundgerüst. Im täglichen Leben musst du dich leider selbst darum kümmern, deine zu viel gezahlten Quellensteuern aus dem Ausland zurückzufordern. Wie das in der Praxis funktioniert, erkläre ich dir nun. Zur einfacheren Übersicht habe ich die Länder in vier Gruppen zusammengefasst.
Länder ohne Quellensteuer
Ja, es gibt sie. Diese Länder sind der Traum jedes Anlegers, denn sie verlangen keine Quellensteuer für Kapitalerträge. Das bedeutet, dass deine Dividenden auch nicht im ausschüttenden Staat besteuert werden, sondern nur vom deutschen Fiskus.
Zu den Ländern mit 0 % Quellensteuer gehören momentan Großbritannien, Irland und Singapur. Vor allem Großbritannien ist als große Wirtschaftsmacht und Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen ein sehr attraktives Land in Bezug auf die Erzielung eines Dividendeneinkommens.
Länder mit höchstens 15 % Quellensteuer
Auch bei Dividenden aus Ländern, die maximal 15 % Quellensteuer verlangen und mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, gibt es gar keine Probleme hinsichtlich einer Doppelbesteuerung. Das deutsche Finanzamt rechnet nämlich automatisch bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer auf die inländische Kapitalertragsteuer an.
Das bedeutet für dich, dass deine Dividende unter dem Strich ausschließlich in Deutschland besteuert wird. Du verlierst keinen Cent einer Dividendenzahlung aufgrund einer Doppelbesteuerung. Zu den Ländern, die höchstens 15 % Quellensteuer verlangen, zählen beispielsweise Griechenland, Luxemburg, Neuseeland und die Niederlande.
Länder mit über 15 % Quellensteuer
An dieser Stelle wird es kompliziert. Wie im letzten Abschnitt erwähnt, rechnet dir der deutsche Fiskus maximal 15 % der im Ausland gezahlten Quellensteuer auf die heimische Kapitalertragsteuer an (die 15 %-Anrechnung gilt leider nicht für alle Länder). Im Klartext: Wenn der ausländische Quellensteuersatz über 15 % liegt, wird die Dividende teilweise doppelt besteuert.
Die Krux ist leider, dass die meisten europäischen Länder höhere Quellensteuersätze haben. Nur ein paar Beispiele: Spanien 19 %, Frankreich 25 %, Italien 26 %, Österreich 27,5 %, Schweden 30 % und die Schweiz sogar 35 %.
Die Differenz zwischen der deutschen Anrechnung von höchstens 15 % und der ausländischen Quellensteuer fällt somit sehr unterschiedlich aus. Während bei Dividenden aus Spanien nur 4 % doppelt besteuert werden, sind es in der Schweiz ganze 20 %.
Diese zu viel gezahlten Steuern musst du dir vom jeweiligen Ausland rückerstatten lassen. Das ist in der Praxis ein mehr oder weniger komplizierter Prozess, den du bei den meisten Ländern über Online-Portale der Steuerverwaltungen durchführen kannst. Wann du die doppelt besteuerten Kapitalerträge allerdings erstattet bekommst, lässt sich nicht im Voraus sagen. Bei einigen Ländern scheint der Erstattungsprozess mehrere Monate zu dauern.
Manche Anleger verzichten angesichts geringer Dividendenzahlungen auf diesen mehr oder weniger zeitraubenden Prozess. Bei größeren Dividendenzahlungen lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach allerdings schon. Wenn du einmal gelernt hast, wie du dir die zu viel gezahlten Steuern zurückholen kannst, weißt du es auch für die nächsten Dividendenzahlungen.
Sonderfall USA
Die USA sind in Finanzfragen oftmals ein Sonderfall und das gilt auch in Bezug auf die Quellensteuer. Grundsätzlich erheben die Vereinigten Staaten 30 % Quellensteuer auf Dividendenzahlungen. Allerdings kannst du diesen Steuersatz als Ausländer auf 15 % reduzieren lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass du eine Depotbank hast, die in den USA als sogenannter „Qualified Intermediary“ registriert ist. Soweit ich weiß, gilt das für die meisten deutschen Depotbanken.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass das bei meiner Depotbank ganz problemlos funktioniert. Ich erhalte Dividenden von zahlreichen US-Unternehmen, bei denen die reduzierte Quellensteuer von 15 % bislang immer voll auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wurde. Ich musste bislang bei keiner einzigen US-Dividende eine Rückforderung wegen einer Doppelbesteuerung stellen.
Fazit: Dividenden aus dem Ausland müssen wohlüberlegt sein
Wie du siehst, ist das Thema Dividenden aus dem Ausland leider kein Selbstläufer. Das sollte dich aber meiner Meinung nach nicht davon abschrecken, in ausländische Unternehmen mit hohen Dividendenrenditen zu investieren.
Bei vielen wichtigen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, den Niederlanden und den USA gibt es gar keine Probleme in Sachen Dividendenbesteuerung. Bei anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Italien und der Schweiz, musst du im Vorfeld überlegen, ob eine möglicherweise höhere Dividende den Aufwand in Sachen Doppelbesteuerung rechtfertigt.
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