Meta Platforms: Die Existenz-Klage

Nahaufnahme des Logos der Social-Media-App Facebook vom Tech-Konzern Meta
Foto: Pixabay via Pexels

Die Aktie von Meta Platforms (WKN: A1JWVX) hat im Moment wenig zum Lachen. In den letzten fünf Tagen (während ich diese Zeilen schreibe) verlor das Wertpapier rund 10 % ihres Börsenwertes. Allein am Dienstag sind 4,5 % verloren gegangen. Natürlich kann das eine Momentaufnahme sein. Aber es ist trotzdem eine bemerkenswerte Momentaufnahme.

Denn Meta Platforms hat eine Großbaustelle vor der Nase. In den USA droht ein Prozess, in dem es um Milliarden, hunderte Milliarden oder mehr gehen könnte. Nein, dieses Mal stehen nicht die KI-Investitionen im Vordergrund. Sondern der Kern des operativen Geschäfts.

Deshalb würde ich mit Blick auf den Social-Media-Konzern von einer Art Existenz-Klage sprechen. Es hat trotzdem etwas Gutes. Denn unterm Strich unterstreicht die Kritik und die Klage die Stärke dessen, was sich Meta aufgebaut hat.

Meta Platforms: Diese Klage geht an die Substanz!

Die Vorwürfe haben es in sich. Eine überparteiliche Koalition aus 29 US-Bundesstaaten wirft Meta vor, Facebook und Instagram gezielt so gestaltet zu haben, dass insbesondere junge Nutzer möglichst lange auf den Plattformen bleiben. Vier Bundesstaaten – Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey – führen dabei zusätzlich verbraucherschutzrechtliche Vorwürfe ins Feld. Meta weist die Anschuldigungen zurück und bestreitet unter anderem, seine Produkte bewusst gesundheitsschädlich oder „süchtig machend“ konstruiert zu haben.

Finanziell können die Dimensionen gewaltig werden. Meta selbst hat in Gerichtsunterlagen vorgerechnet, dass sich die von den Klägern verwendete Berechnungsmethode theoretisch auf Strafen von bis zu 1,4 Bio. US-Dollar summieren könnte. Das ist wohlgemerkt keine bereits feststehende Forderung und erst recht kein wahrscheinlicher Zahlbetrag. Trotzdem zeigt die Größenordnung, weshalb Anleger den Prozess nicht einfach als gewöhnlichen regulatorischen Streit abtun sollten.

Noch wichtiger finde ich allerdings die operative Seite. Die Bundesstaaten greifen Funktionen wie Infinite Scroll, Likes, Benachrichtigungen, Altersbeschränkungen und algorithmische Empfehlungen an. Genau solche Mechanismen sorgen dafür, dass Nutzer immer wieder zurückkehren und möglichst viel Zeit auf Instagram und Facebook verbringen. Mehr Nutzungszeit bedeutet wiederum mehr Möglichkeiten, Werbung auszuspielen – und damit berührt die Klage unmittelbar die Maschine, mit der Meta den Großteil seines Geldes verdient.

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Dass dieses Risiko nicht nur theoretisch ist, hat zuletzt bereits New Mexico gezeigt. Dort musste Meta nach einem separaten Verfahren hohe Zahlungen hinnehmen und wurde zu Änderungen beim Umgang mit minderjährigen Nutzern verpflichtet. Im jetzt laufenden Verfahren ist die Dimension noch einmal größer. Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri sollen aussagen, der Prozess dürfte sich über mehrere Wochen ziehen.

Genau deshalb halte ich den Begriff „Existenz-Klage“ zumindest mit Blick auf das Geschäftsmodell nicht für völlig überzogen. Es geht nicht darum, ob Meta morgen zahlungsunfähig wird. Es geht um die Frage, wie weit Gerichte künftig in jene Produktmechanismen eingreifen dürfen, die Facebook und Instagram so erfolgreich gemacht haben.

Wie stark ist das Social-Media-Monopol?

Denken wir die Klage mit Blick auf Meta Platforms ein wenig weiter. Die Gerichte beschäftigt die Frage nach den Social-Media-Präsenzen mit Blick auf die Kritik, eben weil Facebook, Instagram und WhatsApp (wobei es hier eher der Messenger ist, der nicht so im Vordergrund steht) sich so bemerkenswert in die Verbrauchergewohnheiten eingeschlichen haben. Die Klage wirkt meiner Meinung nach in Teilen überzogen. So, als wollte Meta Platforms als ein böser Konzern maximale Abhängigkeit kreieren. Ein wenig Eigenverantwortung dürfen wir meiner Meinung nach auch den Verbrauchern selbst beimessen. Es wird schließlich keiner gezwungen, solche Social-Media-Applikationen zu nutzen.

Die Marktmacht von Meta Platforms sehen wir aber auch immer wieder in den Zahlen. Es handelt sich um einen Konzern, der nicht nur 60,8 Mrd. US-Dollar Umsatz pro Quartal macht. Er fährt auch einen operativen Cashflow von 31,8 Mrd. US-Dollar (Q2) ein. Werte, die allein mit Blick auf diese Marge von über 50 % auf einen klaren Marktführer hindeuten.

Ein wenig beschleicht mich daher das Gefühl, dass die eigentliche Klage auf die Marktmacht von Meta Platforms, nicht auf die Verbraucherseite abzielt. Es ist einerlei. Im Endeffekt ist für Investoren wichtig, dass der Social-Media-Konzern möglichst glimpflich aus der Klage herauskommt. Die 1,4 Billionen US-Dollar sollten es besser nicht werden. Besonders nicht in Zeiten, in denen die KI-Investitionen einen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen.

Meta Platforms: Diese Klage ist anders

Leider möchte ich heute dennoch einmal mit einer Portion Pessimismus schließen. Denn diese Klage ist mit Blick auf Meta Platforms anders. Andere Klagen zielten auf Datenverstöße oder Ähnliches ab. Das kostete Geld, das tat weh. Aber dieses Mal geht es um das Geschäftsmodell. Mögliche Folgen könnten restriktivere Social-Media-Gesetze sein, die besonders bei den jüngeren Zielgruppen die Relevanz bedeutend schmälern.

Smarte Investoren sind daher gut daran beraten, den Prozess zumindest ein wenig zu verfolgen. Die Folgen werden das sein, was wirklich wichtig ist.

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Vincent besitzt Aktien von Meta Platforms. Aktienwelt360 empfiehlt Aktien von Meta Platforms.



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