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Aktien für Einsteiger: Vermögenswirksame Leistungen gibt’s fast umsonst

Oft meiden Berufsanfänger und Geringverdiener Aktien und Aktienfonds. Ihr Argument: „Mein Gehalt ist so niedrig, dass am Monatsende nichts zum Investieren übrig bleibt.“ Das ist falsch! Der Finanzminister und dein Chef unterstützen dich.

Wenn’s um die Börse geht, ist immer von Bullen und Bären die Rede. Trotzdem ist die Aktienwelt keine Domäne für Großwild und entsprechend hohe Beträge. Auch mit wenig Geld kannst Du eine Menge erreichen. Es gilt der alte Merksatz „Kleinvieh macht auch Mist“.

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Zum Beispiel so: Nehmen wir einmal an, du bist Berufsanfänger und musst bis zur Rente noch 42 Jahre lang arbeiten. In dieser Zeit investierst du in einen börsennotierten Indexfonds (ETF) monatlich nur 34 Euro. (Warum ich mit diesen Zahlen rechne, wirst du später merken.) Ein Sparplan-Rechner zeigt: Bei 7 % Rendite kratzt dein Aktienvermögen im Ruhestand an der 100.000-Euro-Schwelle.

Dieses Geld wirst du später gut gebrauchen können, denn die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um deinen Lebensstandard zu halten. Aber woher die Sparraten nehmen? Zu Anfang helfen vielleicht die Großeltern aus. Das muss aber gar nicht sein, weil der Gesetzgeber für den Fall geiziger Opas und klammer Omas vorgesorgt hat. Wenn du es richtig machst, füttert der Fiskus dein Kleinvieh und dein Chef spendiert dir regelmäßig ein Extra-Hühnchen.

Geförderte Vermögensbildung

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern nämlich „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) an. Diese gehören zwar zum Bruttogehalt, aber das Geld ist futsch, falls dafür kein Sparvertrag existiert. Wenn du allerdings einen VL-Vertrag abschließt, wird dieser Gehaltszuschuss jeden Monat direkt vom Arbeitgeber auf den Sparvertrag überwiesen. Das Praktische daran: VL-Verträge gibt es auch für Aktienfonds.

Ob und wie viel VL dein Arbeitgeber zahlt, ist meist in Tarifverträgen geregelt. In einigen Branchen gibt’s bis zu 40 Euro pro Monat. Allerdings sind auch deutlich geringere Summen möglich. Aber das muss kein Nachteil sein, denn jetzt kommt die zusätzliche staatliche Förderung ins Spiel.

Futter fürs Kleinvieh

Das Zauberwort heiß Arbeitnehmersparzulage. Wenn dein Jahreseinkommen unterhalb von 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro) liegt, packt Vater Staat jährlich bis zu 20 % deiner Sparsumme oben drauf – und zwar bis zur Obergrenze von 400 Euro. Pro Jahr gibt es also maximal 80 Euro extra. Die Zulagen musst du mit deiner Steuererklärung beantragen.

Die Arbeitnehmersparzulage hat tatsächlich ein bisschen mit Zauberei zu tun: Wenn du die staatliche Förderung nutzt, verschwindet dein VL-Vermögen in bester David-Copperfield-Manier erst einmal, bis es nach spätestens sieben Jahren wieder auftaucht. Denn nur die langfristige Vermögensbildung soll gefördert werden.

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Genauer: Normalerweise zahlst du sechs Jahre lang in einen VL-Vertrag ein, wartest bis zum nächsten Jahreswechsel und kannst dann über dein Geld plus den staatlichen Zuschuss, im geschilderten Fall also über die erworbenen Fondsanteile zuzüglich 480 Euro, verfügen. Natürlich kannst du sie auch einfach im Depot lassen – und im siebten Jahr mit einem neuen VL-Vertrag weiter machen. Hinweis: Die Sparzulage wird nicht jährlich, sondern stets am Ende der Laufzeit eines VL-Vertrages gutgeschrieben.

Tipp: Du kannst selbst etwas drauflegen

Wenn dein Arbeitgeber weniger als 34 Euro VL pro Monat zahlt, kannst du die Sparsumme selbst auf diesen Betrag aufstocken, um die volle Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Das gilt übrigens auch, wenn dein Chef ein Geizkragen ist und überhaupt keine VL herausrückt. Es kommt nur darauf an, dass die Sparraten von deinem Gehalt abgezogen und direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden. Wie das genau funktioniert, erklärt dir die Personalabteilung gern.

Wichtig: Keiner kann dir vorschreiben, welche VL-Sparform du wählen musst. Du entscheidest dich für einen Anbieter und teilst das dem Arbeitgeber mit.

Für langfristig orientierte Anleger ist das besonders erfreulich, weil sie nicht auf überteuerte gemanagte Aktienfonds angewiesen sind. Sie können ihre VL in renditestarke börsennotierte Indexfonds (ETFs) investieren. Ich will hier keine Werbung machen. Deshalb nur dieser Hinweis: Eine Suchmaschinenabfrage mit den Begriffen ETF und VL ist keine schlechte Idee.

Zurück zur Beispielrechnung

Warum ich in der Beispielrechnung am Anfang dieses Artikels von 34 Euro pro Monat angesetzt habe, ist klar: So erreichst du die maximale staatliche Förderung von 80 Euro pro Jahr. Eine höhere Rate lohnt sich nur dann, wenn dein Arbeitgeber mehr als 34 Euro VL pro Monat spendiert. Wenn du mit eigenem Geld freiwillig mehr bezahlst, verschenkst du andere Möglichkeiten, für deine Spargroschen staatliche Zuschüsse und/oder Steuervergünstigungen einzustreichen. Das geht beispielsweise mit einem Riester-Vertrag oder mit der betrieblichen Altersvorsorge.

Die scheinbar willkürlich gewählte 42-jährige Spardauer ist nichts anderes als die Laufzeit von 7 VL-Verträgen. Wenn du mit 25 Jahren mit dem VL-Sparen anfängst, wärst du also zum Renteneintritt mit 67 Jahren damit durch. Es zwingt dich aber niemand, erst so spät ins VL-Sparen einzusteigen. Wenn du mit 19 loslegst, kommen bei 7 % Rendite bereits 150.000 Euro zusammen. Tipp: Auch Auszubildende können einen VL-Sparplan abschließen.

Fazit: Wer VL nicht nutzt, verschenkt Geld – und die Renditechancen des Aktienmarkts.

Übrigens habe ich etwas bei der Rechnung weggelassen: Die Arbeitnehmersparzulage ist nicht berücksichtigt. Wie sich dieser Bonus auswirkt, kannst Du gerne selbst nachrechnen.

Zum Schluss drei Hinweise: zwei zum Thema VL und einer für fortgeschrittene Anleger

  1. Mit etwas Glück kannst du deine VL auch direkt in Aktien investieren – und zwar zu einem Preis, der deutlich unter dem Börsenkurs liegt. Wie das funktioniert, erfährst du in meinem nächsten Artikel.
  2. Bei Aktienwelt360.de geht’s um Aktien. Deshalb bin ich nicht auf alle Möglichkeiten eingegangen, VL anzulegen. Bei genügend Interesse können wir das später nachholen: Wenn du wissen willst, was man damit sonst noch anfangen kann (Bausparen, Riester etc.), schick einfach eine E-Mail an [email protected].

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